Sehr geehrte Kunden,
auch wir sind von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen.
Wir bitten um Verständnis für längere Wartezeiten und Rückmeldungen.
Wir befinden uns seit dem unter folgender Adresse:
Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG
Bachstraße 16 - 53501 Grafschaft-Bengen (1. OG)
(im Gebäude Heinrich Hermanns bzw. EkeSys)
Hinweis: Der geminderte Steuersatz auf Speisen (ab 01.01.2021 dann 7%) darf noch bis 31.12.2023 weiter genutzt werden !
Anleitungen zur Steuerumstellung für verschiedene Kassenmodelle zum Download:
Vectron-Kasse Januar 2021
Vectron-Commander-Software Januar 2021
Multidata SAM4S NR-510 Januar 2021
Multidata SAM4S ER-900-Serie Januar 2021
KASSENGESETZ 2020
Zum 01.01.2020 muss das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 28. Dezember 2016 umgesetzt werden.
Das Gesetz fordert, dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem nachstehende Vorgaben erfüllen muss:
- Update der im Betrieb vorhandenen Kassensysteme mit eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 01.01.2020, sofern diese bauartbedingt aufrüstbar sind.
- Anschaffung neuer gesetzeskonformer Kassensysteme, sofern im Betrieb Kassensysteme verwendet werden, die vor dem 25.11.2010 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können.
- Anmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt "mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck".
- Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem.
- Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde.
Fragen und Antworten: